Scheitert ein neues NPD-Verbotsverfahren?
City- & Szenenews
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) will die NPD verbieten
03.04.2008
Ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren ist derzeit unwahrscheinlich. Einige unionsgeführte Bundesländer sperren sich. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland bisher Berichte für ein neues Verfahren vorgelegt.
Bis Ende März sollten die Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer dem Bundesinnenministerium Berichte einreichen, um einen neuen Verbotsantrag beim Verfassungsschutzgericht in Gang zu setzen. Doch bis jetzt hat nur Mecklenburg-Vorpommern einen Bericht vorgelegt. Einige von der CDU regierte Bundesländer lehnen ein neues Verfahren ab. Sie weigerten sich, Berichte über die NPD anfertigen zu lassen. Die SPD-geführten Ministerien der Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz hatten im vergangenen November eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Bericht vorlegen sollte. Doch dieser steht bislang weiterhin aus.
Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern
Bislang hat nur Mecklenburg-Vorpommern ernsthafte Anstrengungen unternommen. Am 1. April gab der Innenminister des Landes, Lorenz Caffier (CDU), in einer http://www.regierung-mv.de/cm...al/de/im/?&pid=9317 " target="_blank" class="text_normal_rot"> Pressemitteilung bekannt, dass dem Ministerium genügend Beweise vorliegen, um ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD anzustrengen. Der CDU Politiker äußerte darin, dass der Bericht auf eindrucksvolle Weise und mit einer Vielzahl von Belegen das Bild einer Partei zeichnet, die in aggressiv-kämpferischer Weise darauf aus ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Der Bericht des Innenministeriums in Schwerin bezieht sich ausschließlich auf Publikationen der NPD sowie auf Äußerungen, die auf öffentlichen Parteiveranstaltungen getätigt wurden. Damit umgeht der Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern die V-Mann-Problematik, an der das erste NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 gescheitert war. Damals wurde die Prüfung, ob die NPD verfassungswidrig ist, aus Verfahrensgründen ausgesetzt, als bekannt wurde, dass die Partei mit so genannten http://de.wikipedia.org/wiki/V-Person " target="_blank" class="text_normal_rot"> V-Leuten durchsetzt war.
Der Verfassungsschutz, die V-Leute und wer unterwandert hier eigentlich wen?
Die Infiltrierung der rechtsextremen Partei mit Verbindungspersonen des Verfassungsschutzes stellt immer noch einen zentralen Streitpunkt in der Verbotsdebatte dar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Auflage erteilt, vor und während eines neuerlichen Verfahrens keine V-Leute einzusetzen. Viele Innenministerien wollen jedoch nicht auf diese verzichten. Anders äußerte sich allerdings der Berliner Innensenator Körting (SPD) in der http://www.faz.net/s/Rub59483...FA3F57~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank" class="text_normal_rot">FAZ: „Um zu wissen, was die NPD vorhat, brauche ich keine V-Leute in ihren Vorständen, denn die NPD trägt ja das, was sie verfassungsfeindlich propagiert, völlig offen zur Schau.“ Deshalb legte der Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern Wert darauf, nur Material zu verwenden, das frei zugänglich war.
Körting verweist noch auf ein weiteres Problem, nämlich die V-Leute als Personen. „Das sind ja nicht etwa Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die dort eingeschleust worden wären, sondern aktive NPD-Mitglieder, die sich für ihre Informationen vom Verfassungsschutz bezahlen lassen.“ Das heißt im Klartext, dass überhaupt nicht klar ist, wie wichtig die Informationen sind, die der Verfassungsschutz erhält. Denkbar wäre auch, dass die NPD das Geld kassiert und den Verfassungsschutz mit mehr oder weniger ungefährlichen Informationen versorgt. Doch genau auf diese Informationen wollen die Innenminister der unionsgeführten Bundesländer, die sich einem neuen Verfahren verweigern, nicht verzichten.
Ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren ist derzeit unwahrscheinlich. Einige unionsgeführte Bundesländer sperren sich. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland bisher Berichte für ein neues Verfahren vorgelegt.
Bis Ende März sollten die Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer dem Bundesinnenministerium Berichte einreichen, um einen neuen Verbotsantrag beim Verfassungsschutzgericht in Gang zu setzen. Doch bis jetzt hat nur Mecklenburg-Vorpommern einen Bericht vorgelegt. Einige von der CDU regierte Bundesländer lehnen ein neues Verfahren ab. Sie weigerten sich, Berichte über die NPD anfertigen zu lassen. Die SPD-geführten Ministerien der Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz hatten im vergangenen November eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Bericht vorlegen sollte. Doch dieser steht bislang weiterhin aus.
Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern
Bislang hat nur Mecklenburg-Vorpommern ernsthafte Anstrengungen unternommen. Am 1. April gab der Innenminister des Landes, Lorenz Caffier (CDU), in einer http://www.regierung-mv.de/cm...al/de/im/?&pid=9317 " target="_blank" class="text_normal_rot"> Pressemitteilung bekannt, dass dem Ministerium genügend Beweise vorliegen, um ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD anzustrengen. Der CDU Politiker äußerte darin, dass der Bericht auf eindrucksvolle Weise und mit einer Vielzahl von Belegen das Bild einer Partei zeichnet, die in aggressiv-kämpferischer Weise darauf aus ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Der Bericht des Innenministeriums in Schwerin bezieht sich ausschließlich auf Publikationen der NPD sowie auf Äußerungen, die auf öffentlichen Parteiveranstaltungen getätigt wurden. Damit umgeht der Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern die V-Mann-Problematik, an der das erste NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 gescheitert war. Damals wurde die Prüfung, ob die NPD verfassungswidrig ist, aus Verfahrensgründen ausgesetzt, als bekannt wurde, dass die Partei mit so genannten http://de.wikipedia.org/wiki/V-Person " target="_blank" class="text_normal_rot"> V-Leuten durchsetzt war.
Der Verfassungsschutz, die V-Leute und wer unterwandert hier eigentlich wen?
Die Infiltrierung der rechtsextremen Partei mit Verbindungspersonen des Verfassungsschutzes stellt immer noch einen zentralen Streitpunkt in der Verbotsdebatte dar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Auflage erteilt, vor und während eines neuerlichen Verfahrens keine V-Leute einzusetzen. Viele Innenministerien wollen jedoch nicht auf diese verzichten. Anders äußerte sich allerdings der Berliner Innensenator Körting (SPD) in der http://www.faz.net/s/Rub59483...FA3F57~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank" class="text_normal_rot">FAZ: „Um zu wissen, was die NPD vorhat, brauche ich keine V-Leute in ihren Vorständen, denn die NPD trägt ja das, was sie verfassungsfeindlich propagiert, völlig offen zur Schau.“ Deshalb legte der Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern Wert darauf, nur Material zu verwenden, das frei zugänglich war.
Körting verweist noch auf ein weiteres Problem, nämlich die V-Leute als Personen. „Das sind ja nicht etwa Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die dort eingeschleust worden wären, sondern aktive NPD-Mitglieder, die sich für ihre Informationen vom Verfassungsschutz bezahlen lassen.“ Das heißt im Klartext, dass überhaupt nicht klar ist, wie wichtig die Informationen sind, die der Verfassungsschutz erhält. Denkbar wäre auch, dass die NPD das Geld kassiert und den Verfassungsschutz mit mehr oder weniger ungefährlichen Informationen versorgt. Doch genau auf diese Informationen wollen die Innenminister der unionsgeführten Bundesländer, die sich einem neuen Verfahren verweigern, nicht verzichten.
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