Nazilieder in der Schule
City- & Szenenews
24.10.2008
Ein Lehrer aus Delmenhorst hatte seine Schüler zum Hitlergruß ein Nazi-Propagandalied singen lassen. Die Konsequenzen.
Ein Lehrer, der in einer Delmenhorster Schule ein Nazipropagandalied singen ließ, ist nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vorläufig aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden.
Der Vorfall hatte sich bereits im Februar während des Musikunterrichts in einer 10. Klasse eines Gymnasiums ereignet (der Spion berichtete).
Der Lehrer hatte Noten und Text verteilt und die Schüler aufgefordert, das Lied im Stehen zu singen und dabei den rechten Arm zum Hitlergruß auszustrecken.
Nach einer daraufhin von der Landesschulbehörde veranlassten amtsärztlichen Untersuchung wurde der Lehrer zum 30. Juni wegen Dienstunfähigkeit aus dem Probebeamtenverhältnis entlassen.
Der von dem Lehrer beantragten Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz entsprach das Verwaltungsgericht Oldenburg und setzte den Vollzug der Entlassung aus. Dagegen legte die Landesschulbehörde Beschwerde ein, der das OVG jetzt stattgab.
Der 5. Senat des OVG beurteilte die Erfolgsaussichten der Klage des Lehrers gegen die Entlassungsverfügung, über die das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat, als offen.
Die Frage der Dienstunfähigkeit des Lehrers werde in den von Landesschulbehörde und Lehrer eingeholten Gutachten unterschiedlich und von dem jeweils vertretenen medizinischen Standpunkt aus nachvollziehbar beurteilt, hieß es. Deshalb habe das Gericht die Interessen des Lehrers und der Landesschulbehörde gegeneinander abgewogen und zugunsten der Schulbehörde entschieden.
Der 5. Senat wies in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hin, dass es in diesem Verfahren nicht darum ging, das Verhalten des Lehrers in der Unterrichtsstunde straf- und disziplinarrechtlich zu bewerten. (Az. 5 ME 351/08)
(ddp / PB / Foto: Pixelio)
Ein Lehrer aus Delmenhorst hatte seine Schüler zum Hitlergruß ein Nazi-Propagandalied singen lassen. Die Konsequenzen.
Ein Lehrer, der in einer Delmenhorster Schule ein Nazipropagandalied singen ließ, ist nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vorläufig aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden.
Der Vorfall hatte sich bereits im Februar während des Musikunterrichts in einer 10. Klasse eines Gymnasiums ereignet (der Spion berichtete).
Der Lehrer hatte Noten und Text verteilt und die Schüler aufgefordert, das Lied im Stehen zu singen und dabei den rechten Arm zum Hitlergruß auszustrecken.
Nach einer daraufhin von der Landesschulbehörde veranlassten amtsärztlichen Untersuchung wurde der Lehrer zum 30. Juni wegen Dienstunfähigkeit aus dem Probebeamtenverhältnis entlassen.
Der von dem Lehrer beantragten Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz entsprach das Verwaltungsgericht Oldenburg und setzte den Vollzug der Entlassung aus. Dagegen legte die Landesschulbehörde Beschwerde ein, der das OVG jetzt stattgab.
Der 5. Senat des OVG beurteilte die Erfolgsaussichten der Klage des Lehrers gegen die Entlassungsverfügung, über die das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat, als offen.
Die Frage der Dienstunfähigkeit des Lehrers werde in den von Landesschulbehörde und Lehrer eingeholten Gutachten unterschiedlich und von dem jeweils vertretenen medizinischen Standpunkt aus nachvollziehbar beurteilt, hieß es. Deshalb habe das Gericht die Interessen des Lehrers und der Landesschulbehörde gegeneinander abgewogen und zugunsten der Schulbehörde entschieden.
Der 5. Senat wies in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hin, dass es in diesem Verfahren nicht darum ging, das Verhalten des Lehrers in der Unterrichtsstunde straf- und disziplinarrechtlich zu bewerten. (Az. 5 ME 351/08)
(ddp / PB / Foto: Pixelio)
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