Blokkmonsta und Co.: Hass-Rapper verurteilt
City- & Szenenews
11.06.2008
Sie rappen über die grausame Folter von Polizisten. Sie brüllen Gewaltfantasien und Mordgelüste ins Mikrofon. Für ihre Texte sind drei Rapper des Musiklables "Hirntot" gestern zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden - ein bislang einmaliger Fall in Deutschland.
Der Hass der Rapper richtete sich auch auf konkrete Opfer: In einem ihrer Songs kündigten sie an, die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefhan brutal zu ermorden. Als Mitglied im Bundestagsausschuss Kultur und Medien hatte diese schon oft Kritik an gewaltverherrlichenden Rap-Texten geäußert. Ebenfalls verkündeten die Musiker, die unter den Namen Blokkmonsta, Schwartz und Uzi auftreten, sie würden die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Brand setzen. Die Behörde stellte daraufhin im vergangenen Jahr Strafanzeige.
Bewährungs- und Geldstrafen, Arbeitsstunden und weitere Ermittlungen
Gestern wurde das Urteil des Hass-Rapper-Prozesses bekanntgegeben: Nach Ansicht des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin haben sich die drei Angeklagten der Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Beleidigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig gemacht. Die Männer, die ihre Musik auf dem Label "Hirntot" veröffentlichen, wurden dafür zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Wie der Tagesspiegel berichtete, erhielt ein 22-jähriger Angeklagter eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Er müsse zudem an einem Antigewaltseminar teilnehmen und 40 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Der 24-jährige Produzent des Labels sei sogar zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden und müsse eine Geldbuße von 2000 Euro zahlen. Ihm droht außerdem ein weiteres Ermittlungsverfahren, weil am Vortag der Gerichtsverhandlung bei einer Durchsuchung einschlägige Cds in seiner Wohnung gefunden wurden. Ein weiterer, 26-jähriger Hass-Rapper sei mit einer Geldstrafe von 1350 Euro davongekommen, weil er nur an einem der insgesamt drei inkriminierten Songs beteiligt war.
Reumütige Rapper
Im Prozess zeigten sich die drei angeklagten Rapper angeblich reumütig. Sie betonten, sie hätten zu "übereifrig" versucht, die Aufmerksamkeit der Szene zu gewinnen. Sie stellten auch klar, ihre Texte seien nicht ernst gemeint und sie haben nur provozieren wollen. Der mögliche Schaden sei ihnen erst später bewusstgeworden.
Die zuständige Richterin aber befand, wer sich mit solchen Texten in der Szene einen Namen machen wolle, müsse auch um ihre Wirkung wissen. Für sie seien die Texte von "Hirntot" "Futter und Nahrung für Amokläufer" und damit enthielten sie ganz klar "erhebliches Gefährdungspotenzial".
This is not America
Der Verteidiger der Musiker, Peter Hartung, behauptete, das Verfahren sei von verschiedenen Stellen hochgepusht worden. Er spielte die Äußerungen in der Musik seiner Mandanten als "dumme, jugendliche Texte" herunter und sagte abwehrend: "Amerika ist voll damit und da passiert auch nichts".
(sh)
Sie rappen über die grausame Folter von Polizisten. Sie brüllen Gewaltfantasien und Mordgelüste ins Mikrofon. Für ihre Texte sind drei Rapper des Musiklables "Hirntot" gestern zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden - ein bislang einmaliger Fall in Deutschland.
Der Hass der Rapper richtete sich auch auf konkrete Opfer: In einem ihrer Songs kündigten sie an, die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefhan brutal zu ermorden. Als Mitglied im Bundestagsausschuss Kultur und Medien hatte diese schon oft Kritik an gewaltverherrlichenden Rap-Texten geäußert. Ebenfalls verkündeten die Musiker, die unter den Namen Blokkmonsta, Schwartz und Uzi auftreten, sie würden die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Brand setzen. Die Behörde stellte daraufhin im vergangenen Jahr Strafanzeige.
Bewährungs- und Geldstrafen, Arbeitsstunden und weitere Ermittlungen
Gestern wurde das Urteil des Hass-Rapper-Prozesses bekanntgegeben: Nach Ansicht des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin haben sich die drei Angeklagten der Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Beleidigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig gemacht. Die Männer, die ihre Musik auf dem Label "Hirntot" veröffentlichen, wurden dafür zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Wie der Tagesspiegel berichtete, erhielt ein 22-jähriger Angeklagter eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Er müsse zudem an einem Antigewaltseminar teilnehmen und 40 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Der 24-jährige Produzent des Labels sei sogar zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden und müsse eine Geldbuße von 2000 Euro zahlen. Ihm droht außerdem ein weiteres Ermittlungsverfahren, weil am Vortag der Gerichtsverhandlung bei einer Durchsuchung einschlägige Cds in seiner Wohnung gefunden wurden. Ein weiterer, 26-jähriger Hass-Rapper sei mit einer Geldstrafe von 1350 Euro davongekommen, weil er nur an einem der insgesamt drei inkriminierten Songs beteiligt war.
Reumütige Rapper
Im Prozess zeigten sich die drei angeklagten Rapper angeblich reumütig. Sie betonten, sie hätten zu "übereifrig" versucht, die Aufmerksamkeit der Szene zu gewinnen. Sie stellten auch klar, ihre Texte seien nicht ernst gemeint und sie haben nur provozieren wollen. Der mögliche Schaden sei ihnen erst später bewusstgeworden.
Die zuständige Richterin aber befand, wer sich mit solchen Texten in der Szene einen Namen machen wolle, müsse auch um ihre Wirkung wissen. Für sie seien die Texte von "Hirntot" "Futter und Nahrung für Amokläufer" und damit enthielten sie ganz klar "erhebliches Gefährdungspotenzial".
This is not America
Der Verteidiger der Musiker, Peter Hartung, behauptete, das Verfahren sei von verschiedenen Stellen hochgepusht worden. Er spielte die Äußerungen in der Musik seiner Mandanten als "dumme, jugendliche Texte" herunter und sagte abwehrend: "Amerika ist voll damit und da passiert auch nichts".
(sh)
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