Bewährungsstrafe für rassistische Hetzjagd

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© Sasha Radosavljevich, 2008
17.07.2008

Vor etwa einem Jahr hatte die sächsische Kleinstadt Mügeln bundesweit für negative Schlagzeilen gesorgt. Ein Mob aus Neonazis und „normalen Bürgern“ hatte eine Gruppe Inder aus rassistischen Motiven gejagt. Nun wurde ein Rädelsführer verurteilt – auf Bewährung.

In der Nacht zum 9. August 2007 war es auf einem Volksfest nach rassistischen Pöbeleien von Seiten der Stadtbewohner zu der Hetzjagd gekommen. Die acht Inder konnten ihren etwa 50 Verfolgern nur knapp in eine Pizzeria entkommen. Der jetzt Verurteilte hatte ein Fenster des Restaurants mit einem Lichtschutzgitter eingschlagen.

Das Amtsgericht Oschatz hatte laut sueddeutsche.de gegen den 23-Jährigen eine achtmonatige Haftstrafe verhängt, gegen die er in Berufung ging. Das Landgericht Leipzig setzte die Strafe zur dreijährigen Bewährung aus. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Reue des Angeklagten glaubwürdig erscheine und seine sozialen Prognosen günstig seien. Außerdem sei er nicht vorbestraft gewesen und hätte für den von ihm angerichteten Sachschaden eine Entschädigung bei seinem Anwalt hinterlegt und sich bei den Opfern entschuldigt.

Der zuständige Staatsanwalt bezeichnete die Hetzjagd von Mügeln als „Vorfall, der an Hässlichkeit und Widerwärtigkeit kaum zu übertreffen ist“, zeigte sich aber mit dem Urteil einverstanden und teilte die Begründung des Landgerichtes.

(KS)
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